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Nach dem Schaden klug sein!


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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Sachverständigen-Büro

Frank Linnert

( Kraftfahrzeugwesen )

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens (Werk) vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Auftragserteilung

Gegenstand des Auftrages sind gutachterliche Tätigkeiten. Der Auftrag zur Gutachten-/Expertisenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

Durch Angestellte getroffene mündliche sowie fernmündliche Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden im Rahmen der Vertragsverhandlungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des AN.

 

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber darf keine Weisungen erteilen, die das Ergebnis des Auftrages verfälschen können. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat darüber hinaus das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt-und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

 

§ 4 Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

 

§ 5 Urheberschutz

Eine Weitergabe des erstellten Werkes an Dritte oder eine andere Art der Verwendung oder Textänderungen ist dem AG nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung vom AN gestattet. Beabsichtigt der AG in seiner Produkt- oder Firmenwerbung auf die Tatsache der Begutachtung durch AN entweder durch auszugsweise Zitate aus vorliegendem Gutachten bzw. Expertise oder durch Namensnennung des AN alleine hinzuweisen, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung des AN. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen, so ist auch eine auszugsweise Verwendung von Ergebnissen des Werkes, sowohl in der Produktwerbung als auch in der Firmenwerbung ausgeschlossen.

 

§ 6 Fristüberschreitung

Der AN übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung eines bestimmten Termins beim Abschluss einer Beauftragung. Der AG kann nur Verzugsschadenersatz verlangen, wenn er dem AN Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist ( Sicherungsabtretung), ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Werkes im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Ein Versand des Werkes erfolgt ausschließlich per Einschreiben. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren berechnet. Wird bekannt, dass der AG vom Anspruchsteller nicht bevollmächtigt wurde, kommt der AG für die Liquidation der Rechnung für die erbrachte Leistung selbst auf. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

 

§ 8 Vergütung

Das Sachverständigen-Büro hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Vergütung im Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Schaden bzw. im Kraftfahrzeug-Kasko-Schaden berechnet sich auf der Grundlage der Schadenshöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar mit Nebenkosten zusammen.

Die Honorartabelle des AN kann der Honorartabelle für Kraftfahrzeuge entnommen werden.

Als Schadenshöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer etwaigen Wertminderung maßgebend. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert ohne MwSt. des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Mit der Unterschrift des Auftraggebers gilt die Rechnung für das Werk als vereinbart und bestätigt.

Aufträge, die nicht einen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Schaden / Kraftfahrzeug-Kasko-Schaden beinhalten, werden gesondert nach der aktuellen Honorartabelle berechnet.

 

§ 9 Rechnungsprüfungsberichte/Nachbesichtigung

Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenen Grundhonorars und Nebenkosten zzgl. MwSt.vergütet.

 

§ 10 Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit EURO 65,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet.

 

§ 11 Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und einem Duplikat. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. Bilddateien verbleiben beim AN.

 

§ 12 Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens ( Werk ) an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

 

§ 13 Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen. Für Schäden, die bei der Ausübung der Tätigkeit, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages entstanden sind, wird vom AN keine Haftung übernommen.

Der AN schließt die Haftung für sich und die von ihm mit der Erstellung des Werkes Beauftragten - gleich aus welchen Rechtsgrund - für alle Fälle aus, wenn nicht ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die gilt für alle Arten von Gutachten, Expertisen, Beratungen und Ratschlägen. Etwaige Beanstandungen des AG sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zustellung/Übergabe beim AN schriftlich anzuzeigen. Es gilt das Datum des Zustellstempels. Die Prüfung der Beanstandung obliegt dem AN. Bei einer Beanstandungsbestätigung durch den AN erfolgt eine kostenlose Nachbesserung des Werkes. Hierzu bedarf es einer Nachfristsetzung von angemessener Dauer.

 

§ 14 Datenschutz

Die Speicherung der persönlichen Daten erfolgt zum größten Teil mittels elektronischer Datenverarbeitung ( EDV ), Sie unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG ) § 33: Personenbezogene Daten werden gespeichert. Es werden Daten gespeichert, die für die Auftragserfüllung notwendig sind. Bei einem Haftpflicht-/Versicherungsschadenfall werden auch Angaben von Dritten gespeichert. Mit der Unterschrift zur Auftragserteilung willigt der AN ein, dass der AN in seinem Interesse die persönlichen Daten im erforderlichen Umfang an Dritte wie: Rechtsanwälte, Versicherungswirtschaft, Polizeibehörde sowie Reparaturbetriebe weiterleitet. Jeder Mitarbeiter des Sachverständigen-Büro Frank Linnert ist gesetzlich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen zu beachten.

 

§ 15 Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 16 Gerichtsstand/Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Sitz des Sachverständigen-Büros.

 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

  Stand 01.01.2011