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Nach dem Schaden klug sein!


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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Sachverständigen-Büro

Frank Linnert

 

( Flüssiggas )

 

 

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Durchführung der Tätigkeit des Auftragnehmers (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Auftragserteilung

Gegenstand des Auftrages sind Prüftätigkeiten der Flüssiggasanlage in Wohnmobile, Caravans, Campinganhänger und Sportbooten gemäß der jeweiligen Technischen Regeln G 607 bzw. G 608. Der Auftrag ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

Durch Angestellte getroffene mündliche sowie fernmündliche Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden im Rahmen der Vertragsverhandlungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des AN.

 

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber darf keine Weisungen erteilen, die das Ergebnis des Prüfauftrages verfälschen können. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Gegenstände (z.B. Schlüssel) sowie Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Gegenstände und Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

 

§ 4 Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen, Arbeitsfreiräume zu schaffen.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist ( Rechnungzustellung ), ist der Rechnungsbetrag sofort in der Währung EURO zu begleichen.

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

 

§ 6 Rechnungskosten

Die Rechnungskosten berechnen sich aus dem aktuellen Stundenbasissatz zzgl. Nebenkosten.

Der gesamte Stundenzeitaufwand setzt sich aus der Besichtigung und Prüfdurchführung zusammen, unabhängig zu welchem Ergebnis der AN kommt.

 

Die Honorartabelle des AN kann der Honorartabelle für Flüssiggasanlagen entnommen werden.

 

Sämtliche aufgeführten EURO-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 7 Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit EURO 15,00 zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

 

§ 8 Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag umsichtig und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

Das schriftlich dokumentierte Ergebnis ( Prüfbescheinigung) über die Flüssiggasanlagenprüfung bezieht sich auf den zum Zeitpunkt der Prüfung durchgeführten und vorgefundenen Gasanlagenzustand.

Für unsachgemäße Handlungstätigkeiten durch den AG sowie durch Dritte nach den durchgeführten Prüfungsarbeiten wird vom AN keine Haftung übernommen.

Der AN schließt die Haftung für sich und die von ihm mit der Durchführung der Prüftätigkeit Beauftragten - gleich aus welchen Rechtsgrund - für alle Fälle aus, wenn nicht ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt für alle Arten der Tätigkeit im Sinne der jeweiligen Technischen Regeln G 607 bzw. G 608. Etwaige Beanstandungen des AG sind innerhalb von 5 Kalendertagen nach Prüfdurchführung beim AN schriftlich anzuzeigen. Es gilt das Datum des Zustellstempels. Die Prüfung der Beanstandung obliegt dem AN. Bei einer Beanstandungsbestätigung durch den AN erfolgt eine kostenlose Nachprüfung der Flüssiggasanlage. Hierzu bedarf es einer Nachfristsetzung von angemessener Dauer.

 

§ 9 Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 10 Datenschutz

Die Speicherung der persönlichen Daten erfolgt zum größten Teil mittels elektronischer Datenverwaltung ( EDV ). Sie unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG ) § 33: Personenbezogene Daten werden gespeichert. Es werden Daten gespeichert, die für die Auftragserfüllung notwendig sind. Mit der Unterschrift zur Auftragserteilung willigt der AG ein,dass der AN in seinem Interesse die persönlichen Daten im erforderlichen Umfang an Dritte wie: Werft-/Reparaturbetriebe weiterleitet. Jeder Mitarbeiter des Sachverständigen-Büro Frank Linnert ist gesetzlich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen zu beachten.

 

§ 11 Gerichtsstand/Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Sitz des Sachverständigen-Büros.

 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

  Stand 01.01.2011